Achtung, jetzt wird's politisch! In diesem Blogpost geht es um das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Klingt erstmal trocken, aber dieses Gesetz ist ziemlich relevant, wenn es um das Thema Second Hand geht. Also bitte nicht gleich bouncen, ich verspreche mir große Mühe zu geben euch kurz, informativ und trotzdem unterhaltsam durch die Theorie zu führen.
Auch wenn es aktuell in den Medien Thema ist, das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) trat bereits am 1. Juni 2012 in Kraft und ist ein Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Damals wurde mit dem KrWG die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in das deutsche Recht übernommen und das bis dahin bestehende, deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Nun soll das Gesetz aktualisiert werden.
Wieso soll es geändert werden?
Seit dem 12.02.2020 gibt es einen neuen Gesetzesentwurf der zum Ziel hat, insbesondere die Abfallvermeidung zu verbessern und das Recycling weiter zu verstärken. Konkret will man drei Punkte anpacken, um Hersteller und Händler stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen:
Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung.
Mit der neuen ‚Obhutspflicht‘ hat der Staat in Zukunft erstmals eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren.
Wer Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.
Bitte Genauer!
1. Die neuen Regeln zur öffentlichen Beschaffung zielen darauf, die Nachfrage nach recyceltem Material zu erhöhen. Denn für sogenannte Rezyklate (Produkt eines Recyclingprozesses) gibt es häufig noch keinen ausreichend großen Markt. Die Bundesregierung nimmt sich mit diesem Gesetzesentwurf auch selbst in die Pflicht, künftig sollen auch staatliche Unternehmen Produkte aus recyceltem Material bevorzugen. Auf Grundlage des neuen Gesetzes müssten sie – sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen – beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind. Für solche Produkte sollen durch das Gesetz künftig Vorzüge geschaffen werden.
2. Für mich und meinen Blog ist besonders dieser zweite Punkt interessant. Die ‘Obhutspflicht’, im Volksmund als Retouren- oder Warenvernichtungsverbot bekannt, ist also nur ein Teil des neuen KrWG. Händler werden verpflichtet ihre Ware funktionsfähig zu halten und Vernichtung von nutzbaren Waren aus Kostengründen soll erschwert werden. Unternehmen sollen zu einer Selbstauskunft zur Menge der von ihnen vernichteten Waren verpflichtet werden und es sollen neue Regelungen enthalten sein, die es einfacher machen Waren zu spenden.
Diesem Teil des KrWG habe ich einen extra Artikel gewidmet. Wer mehr Details zu der kommenden Obhutspflicht lesen will und wieso dieser Teil des Gesetzentwurfs schon einige Händler ihr Geschäftsmodell ausweiten lässt, liest hier dazu mehr.
3. Kurz und knapp, wer etwas in Umlauf bringt, soll in Zukunft stärker an den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung beteiligt werden.
Was besagt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das momentan in Kraft ist?
Das aktuelle KrWG trat am 1 Juni 2012 in Kraft und wurde mit folgendem Ziel verabschiedet: Zur nachhaltigen Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes durch effizientere Nutzung der Ressourcen durch Recycling von Abfällen und stärkere Abfallvermeidung.
Im Kern des Gesetzes steht die, mit ihm neu geschaffene, fünfstufige Abfallhierarchie und ihre Umsetzung im bisherigen Grundpflichtenmodell. Die Hierarchie legte erstmals die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, unter anderem energetischer Verwertung von Abfällen (Verbrennen), und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Im Gesetz ist auch festgehalten, dass jene Option Vorrang hat die jeweils aus Sicht des Umweltschutzes die Beste ist. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen.
‘Die Kreislaufwirtschaft wird somit konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet, ohne etablierte ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren zu gefährden.‘
Weiter enthält das Gesetz eine Verordnung zur Regelungen zur Produktverantwortung und setzt Signal zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung. Das Gesetz sollte für eine praxisnahe, rechtssichere und dadurch leichter umsetzbare Regelungen sorgen. Unnötige Bürokratie wurden ebenfalls durch das Gesetz abgeschafft. So beschreibt es zum Beispiel im Detail die genaue Differenzierung zwischen Abfall und Nebenprodukten. Wer das Ganze Gesetz lesen möchte findet es hier.
Wie wird der neue Gesetzesentwurf, der das bestehende KrWG aktualisieren soll, diskutiert?
Wie jeder Gesetzesentwurf, stößt er auf Zustimmung wie auch auf Ablehnung. Viele Details sind tatsächlich noch ungeklärt und die Kritiker helfen durch ihre Bedenken indirekt, dass die konkreten Verordnungen besser ausformuliert werden können. Obwohl es strittig ist, ob das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten wird, wissen die meisten Unternehmen nun ungefähr, was bald auf sie zukommt. Sie stellen bereits ihre Produkte und ihren Service, sowie auch ihre Prozesse auf diese neuen Bedingungen ein. Sie nutzten die Zeit bis zur Verabschiedung des Gesetzes, um sich vorzubereiten und sind dadurch Mitbewerbern, die diese Diskussion gerade verschlafen, einen Schritt voraus.
Für die Secondhand-Szene bedeutet dies, das mehr Waren und auch Geschäftsmodelle auf den Markt kommen werden. Lest hierzu auch folgende Blogposts: Obhutspflicht, PB ReCommerce.
Quellen:
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